Preise und Bestellungen
1) Alle Angebote (Waren, Dienstleistungen, Verpackung, Inhalt, Inhaltsstoffe, Versand etc.) und Preise sind freibleibend.
2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt , dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Mündliche oder fernmündliche Änderungen der Bestellung durch den Kunden oder Zusagen der Handelsagentur Nadja Heinzler sind nur dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung von uns vorliegt.
3) Die Bestellungen erfolgen zu Preisen und Bedingungen der aktuell gültigen Preis und Warenlisten am Tag der Bestellung. Angegebene Preise sind Brutto Preise wobei auf unseren Rechnungen die Mwst. separat ausgewiesen ist . Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Sitz der Handelsagentur Nadja Heinzler, am Tag der Rechnungsstellung, zzgl. der Kosten der Verpackung, des Versands, der Montage beim Kunden sowie von Zollgebühren und anderer Nebenkosten wie der Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Altgeräten (Europäischen Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in ihrer aktuellen Fassung, derzeit WEEE II, und deren Umsetzung auf nationaler Ebene durch das ElektroG).
4) Währungsschwankungen: Wir beziehen die von uns angebotenen Waren auch von internationalen Märkten bzw. Anbietern. Die Verträge mit unseren Lieferanten werden teilweise in US Dollar geführt. Durch Währungsschwankungen im Wechselkurs zwischen EURO und Dollar kann es zu Preisveränderungen gegenüber unseren Angebotspreisen kommen. Wir sind berechtigt, Währungsschwankungen zu unseren Lasten bis zu einer Steigerung von 10 % im amtlichen Mittelkurs zwischen EURO und Dollar am Tag der Bestellung durch den Kunden bei uns und dem Tag unserer Rechnungsstellung, die unverzüglich nach Eingang der Ware bei uns erfolgt, dem Kunden weiter zu berechnen. Übersteigt die Währungsschwankung 10 %, sind wir verpflichtet, den Kunden schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung von der Preissteigerung vom Kauf zurückzutreten. Danach gilt die Preissteigerung als genehmigt. Währungsschwankungen zugunsten des Kunden berechnen wir bis zur Höhe von 10 % an den Kunden weiter.
5) Während der Auftragserfüllung eintretende Preissteigerungen an den bestellten Waren, die uns von unseren Lieferanten berechnet werden, dürfen wir dem Kunden weiter berechnen.
Lieferung
1) Liefertermine (konkretes Datum) und Lieferfristen (Zeitraum: „Innerhalb von 30 Tagen“) sind unverbindlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich vorbehalten ist. Verbindliche Liefertermine und Fristen gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung mit dem Wortlaut „verbindlicher Liefertermin“ oder „verbindliche Lieferfrist“. Mündliche zugesagte Liefertermine oder Fristen gelten ausschließlich bei schriftlicher Bestätigung.
2) Die Einhaltung von Lieferterminen oder Fristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Eine verbindliche Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle technischen, kaufmännischen und finanziellen Belange einvernehmlich festgelegt sind. Ein verbindlicher Liefertermin verschiebt sich entsprechend.
3) Ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu seinem / ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Überschreiten wir angegebene, verbindliche Liefertermine oder Fristen um mehr als 14 Tage, kann der Auftraggeber nach Einräumung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag, bei Teillieferungsverträgen nur von dieser Teillieferung, zurücktreten. Für den Fall, dass die Durchführung des Auftrags durch Fälle höherer Gewalt oder durch Ereignisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten behindert oder unmöglich gemacht wird, können wir den Liefertermin verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vor- / Unterlieferanten eintreten.
4) Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
5) Wir sind berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen.
6) Wir behalten uns die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Abholung der Ware ist nur möglich, wenn dies schriftlich mit uns vereinbart wurde.
7) Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wir versichern die Ware auf Kosten des Kunden, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich anfordert. Transportschäden sind umgehend dem Zusteller mitzuteilen.
8) Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder Leistung, so sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des vereinbarten Bestellpreises zuzüglich eines pauschalierten Schadens u.a. für aufgewendete sonstige Kosten (Personalaufwand, Telefon, Mahnkosten etc.), Lagerung, Verwertung, Versicherungen in Höhe von 10 vom Hundert des Bestellpreises zu verlangen. Wir sind berechtigt, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen.
9) Die exakten Versandkosten sind abhängig des Volumens Ihrer Bestellung . Die genauen Versandkosten werden Ihnen entweder auf der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder im Shop individuell für jeden Auftrag / Bestellung angezeigt.
10) Der Versand ist nur innerhalb von Deutschland möglich
Zahlungen
1) So lange nichts anderes vereinbart wurde ist Vorkasse zu leisten. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt i.d.R. bargeldlos durch Überweisung des vollständigen Kaufpreises auf unser Konto mittels der von der Handelsagentur Nadja Heinzler bereitgestellten Zahlsysteme. Es können Kundenindividuelle Zahlmethoden wie z.B Paypal / Bankeinzug / Rechnungsstellung 7 / 14 / 30 Tage usw. vereinbart werden, diese bedürfen aber der Schriftform unsererseits. Maßgebend sind die Zahlungsziele / Methoden die auf der Rechnung ausgewiesen sind.
2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Noch nicht fällige Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten oder zu verrechnen.
3) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Andere Zahlungsarten (auf Rechnung / Nachnahme) bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Auftraggeber in Verzug. Bei Verzug sind Rückstände mit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Mit Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5) Wir sind berechtigt, dem Kunden bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung Zinsen in gesetzlicher Höhe , sowie für jede Mahnung € 10,00 zzgl. Porto als Kosten des Verzugs zu berechnen.
6) Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen. Werden diese nicht erbracht, sind wir wahlweise, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt auch für alle anderen Rechtsgeschäfte mit dem säumigen Kunden, die noch nicht vollständig abgeschlossen sind, insbesondere wenn eine Lieferung auf Rechnung oder eine Ratenzahlung vereinbart ist.
Rücksendung
1) Rücksendungen, die nicht Gewährleistungsansprüche oder ein Verschulden von uns betreffen, werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Bei solchen Sendungen an uns trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns sowie die gesamten Transportkosten. Wir behalten uns vor für unberechtigte Rücklieferungen die Ware wieder an den Kunden auf seine Kosten zurück zu schicken oder eine Einlagerungsgebühr von 15% des Warenwertes zu verlangen.
Gewärleistung / Reklamation
1) Für die Rechte des Kunden bei Sach und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anders bestimmt ist.
2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung mit dem Kunden. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, auch des Herstellers bzw. Vorlieferant die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden, insbesondere durch Veröffentlichung über unsere Homepage. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
3) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte sorgfältig zu prüfen. Hierzu gehört die Sichtprüfung der verpackten Ware auf äußere Beschädigungen des Verpackungsmaterials, das Entpacken der Ware und Sichtprüfung der Ware auf äußere Beschädigungen sowie die Prüfung der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der Ware.
4) Er hat uns offensichtliche Mängel, z.B. Kratzer, Farbabsplitterungen, Lackfehler, Vollständigkeit der Ware und sonstige äußerliche Beschädigungen innerhalb von 2 Werktagen nach Abholung bzw. Anlieferung der Ware anzuzeigen. Mängel, die die Funktionsfähigkeit der gelieferten beeinträchtigen sind innerhalb von 5 Werktagen anzuzeigen. Die Ware ist insbesondere vor dem Weiterverkauf und / oder Einbau bzw. Weiterverarbeitung nochmals auf seine ordnungsgemäße Funktion zu prüfen. Zeigt sich später ein Mangel, insbesondere nach der Ablieferung der Ware an den Endkunden, der bei der Wareneingangsprüfung nicht zu erkennen war (versteckter Mangel), hat uns der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens aber 3 Werktage nach der Entdeckung des Mangels, den versteckten Mangel anzuzeigen.
5) Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der schriftlichen Mängelanzeige bei uns. Die Frist für die Anzeige beginnt am nächsten Werktag nach der Abholung bzw. Anlieferung der Ware oder der Entdeckung des Mangels. Für den Zugang und die Rechtzeitigkeit des Zugangs der Mängelanzeige, insbesondere auch den Zeitpunkt der Entdeckung eines versteckten Mangels ist der Kunde beweisbelastet.
6) Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet sind.
7) Wir leisten Gewähr auf alle Mängel, die in den ersten 24 Monaten nach Ablieferung der Ware an den Kunden auftreten, soweit der Mangel nicht auf eine unsachgemäße Behandlung, Nutzung, den fehlerhaften Einbau oder andere Einwirkungen Dritter auf die Ware, die nicht im Verantwortungsbereich der Handelsagentur Nadja Heinzler liegen, entstanden ist.
8) Jegliche Haftung unsererseits erlischt nach Ablauf von 24 Monaten nach Ablieferung, es sei denn, die gesetzlichen Verjährungsvorschriften würden im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die gesetzlichen Regelungen nach Produkthaftungsrecht, für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist und bei Waren, die bestimmungsgemäß für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, bleiben unberührt.
9) Wir haften für nachweislich festgestellte Material oder Herstellungsfehler nur in der Weise, dass wir die dadurch unverwendbaren Geräte oder Teile nach unserer Wahl Instandsetzen (Nachbesserung), durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) oder die gelieferte Ware zum berechneten Preis zurücknehmen. Soweit wir uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bereiterklären, sind Ansprüche auf Preisminderung ausgeschlossen. Die Rechte des Händlers nach §§ 478 Abs. 1, 437 BGB bleiben unberührt, siehe Ziff. 17 ff..
10) In Bezug auf LED-Wände und ähnliche Geräte gilt eine Pixelabweichung von bis zu 1,0 % als vertragsgemäß.
11) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
12) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
13) Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch das Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
14) Wird die Beseitigung von uns verweigert, unzumutbar verzögert, eine angemessene Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten oder ist sie endgültig fehlgeschlagen, kann der Käufer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei einem unerheblichen Mangel ist ein Rücktritt jedoch ausgeschlossen.
15) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst Nachbesserungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Keine Haftung besteht für Schäden, die nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, wie z.B. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Der Kunde hat im Schadenfall die Beweispflicht, dass der entstandene Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht wurde.
16) Nutzungsersatz: Im Rahmen der Erbringung von Gewährleistung durch Ersatzlieferung oder Rücknahme der Ware gegen Kaufpreiserstattung ist die Handelsagentur Nadja Heinzler bei gewerblicher Nutzung der gelieferten Ware berechtigt, dem Kunden einen pauschalen Nutzungsersatz in Anrechnung zu bringen. Dieser richtet sich nach Dauer und Intensität der gewerblichen Nutzung. Als Maßstab gilt für eine Nutzung von bis zu 2 Monaten 10 % des Verkaufswertes, bei bis zu 5 Monaten 20 % und ab dem 6. Monat der Nutzung 30 % des Verkaufswertes. Ist jedoch aufgrund des Zustands der Ware zu vermuten, dass der Marktwert der gelieferten Ware den Verkaufspreis auch nach Abzug des doppelten Nutzungs- ersatzes nicht erreicht, so ist die Handelsagentur Nadja Heinzler berechtigt, ein Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters einzuholen, dass den Marktwert der Ware bestimmt. Als Nutzungsersatz ist dann die Differenz zwischen Verkaufspreis und aktuellem Marktwert anzusetzen. Der Kunde ist berechtigt, ein Gegengutachten einzuholen. Liegt dieses lediglich 10 % unter dem Schätzpreis des ersten Gutachters, so ist die Handelsagentur Nadja Heinzler verpflichtet, diesen Marktwert für die Berechnung des Nutzungsersatzes zu akzeptieren. Bei einer höheren Abweichung sind die Kaufvertragsparteien verpflichtet, gemeinsam einen Obergutachter zu bestellen, der letztverbindlich unter Ausschluss des Rechtswegs entscheidet. Die Kosten des Gutachtens trägt die beauftragende Partei. Die Kosten für das Obergutachten tragen die Parteien nach dem Verhältnis des verbindlich festgestellten Marktwertes zum jeweiligen Gutachtenwert. Können sich die Parteien auf keinen Obergutachter einigen, wird dieser durch die Industrie und Handelskammer Karlsruhe bestimmt.
17) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
18) Wird von uns ein Auftrag aufgrund von Angaben, z.B. Konstruktionsplänen oder Zeichnungen, des Kunden durchgeführt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit dieser Angaben, sondern darauf, dass die Ausführungen gemäß den Angaben des Kunden erfolgt sind.
19) Bei Abverkauf der Ware vom Kunden an private Endkunden gilt zusätzlich: Für bis zu 24 Monate nach Ablieferung der Ware an den Endkunden auftretende Mängel der Kaufsache leisten wir Ersatz oder Gutschrift in Höhe des Warenwertes. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen für Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche, die uns der Händler erst nach dem 24. Monat nach Ablieferung der Ware an den Endkunden angezeigt hat, sind von einem Ersatz ausgeschlossen.
20) Die Regulierung der Ansprüche eines Händlers nach den §§ 478, 437 BGB, insbesondere der Kostenerstattungen für Aufwendungen im Rahmen der Erbringung von Gewährleistungsmaßnahmen einschließlich des Rücktritts vom Kaufvertrag, der Minderung von Kaufpreisansprüchen sowie der Leistung von Schadensersatzansprüchen erfolgen nach unserer Wahl ausschließlich durch die Gewährung von Gutschriften für den Wareneinkauf oder die Einräumung eines Händlerrabatts auf den Wareneinkauf.
21) Hierüber hinausgehende Kostenerstattungen oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet sind.
22) Haben wir einem Händler einen Rabatt auf den Wareneinkauf gewährt, besteht bis zur Höhe des bis zum Gewährleistungsfall gewährten Händlerrabatts der vergangenen 12 Monate kein Anspruch des Händlers auf Ersatz von Kosten für Aufwendungen im Rahmen der Erbringung von Gewährleistungsmaßnahmen.